{"id":798,"date":"2018-11-20T15:36:39","date_gmt":"2018-11-20T14:36:39","guid":{"rendered":"https:\/\/fischer-group.ch\/fischer-chemicals\/terms-conditions\/"},"modified":"2019-05-22T14:34:51","modified_gmt":"2019-05-22T12:34:51","slug":"liefer-und-zahlungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fischer-group.ch\/de\/fischer-chemicals\/liefer-und-zahlungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Liefer- und Zahlungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-798\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-798-0\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div class=\"inside-content panel-row-style panel-row-style-for-798-0\" ><div id=\"pgc-798-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-798-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h1>Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Fischer Chemicals AG<\/h1>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><br \/>\nDie FISCHER CHEMICALS AG (nachfolgend \"FISCHER\") verfu\u0308gt u\u0308ber eine Bewilligung der Swissmedic, Arzneimittel im Grosshandel abzugeben, zu importieren und zu exportieren. Im Verh\u00e4ltnis zu den Kunden von FISCHER gelten die nachstehenden Bedingungen fu\u0308r alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschliesslich Beratungsleistungen, und sie gehen allf\u00e4lligen Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers auch ohne Widerspruch vor. Vorbehalten bleiben abweichende, im Einzelfall zu treffenden schriftlichen Vereinbarungen.<\/p>\n<p><strong>2. Angebot und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Angebote sind stets freibleibend. Auftr\u00e4ge gelten als angenommen,  wenn sie durch FISCHER entweder schriftlich best\u00e4tigt oder unverzu\u0308glich nach Auftragseingang ausgefu\u0308hrt werden. Diesfalls gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbest\u00e4tigung. Bei Abrufauftr\u00e4gen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Pr\u00e4zedenzwirkung auf sp\u00e4tere Vertr\u00e4ge.<\/p>\n<p>2.2 Soweit die Verkaufsmitarbeiter von FISCHER mu\u0308ndliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die u\u0308ber den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedu\u0308rfen diese stets der schriftlichen Best\u00e4tigung. Die zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Massangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur ann\u00e4hernd massgebend. Offensichtliche Irrtu\u0308mer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind unbeachtlich.<\/p>\n<p>2.3 Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung kann hieraus jedoch nur abgeleitet werden, soweit diese Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist.<\/p>\n<p>2.4 Werden nach dem Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere fru\u0308herer Zahlungsverzug bekannt, die nach pflichtgem\u00e4ssem kaufm\u00e4nnischen Ermessen auf eine wesentliche Verschlechterung der Solvenz schliessen lassen, ist FISCHER berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig werden.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferfristen und Verzug<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Fu\u0308r die Festlegung der Lieferkonditionen werden die International Commercial Terms (Incoterms 2010) sowie deren Anpassungen angewendet.<\/p>\n<p>3.2 FISCHER bemu\u0308ht sich, die Warensendungen termingerecht auszufu\u0308hren; die angegebenen Lieferfristen oder -termine sind fu\u0308r sie jedoch unverbindlich. Eine etwaige \u00dcberschreitung der Lieferfristen oder -termine gibt dem K\u00e4ufer nicht das Recht, die Lieferung zuru\u0308ckzuweisen oder Schadenersatz zu beanspruchen. Eine versp\u00e4tete Lieferung kann indessen abgelehnt werden, sofern der Termin zur Leistung ausdru\u0308cklich im Sinne eines Fixgesch\u00e4ftes als verbindlich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>3.3 Fu\u0308r durch Force Marjeur \/ Vertragsst\u00f6rungen \/ Importrestriktionen eintretende Sch\u00e4den wie auch fu\u0308r solche, die aus vom Lieferanten zu vertretenden Gru\u0308nden zur Verz\u00f6gerung oder unterbleibender Lieferung fu\u0308hren, haftet FISCHER nicht. FISCHER verpflichtet sich jedoch, etwaige Ersatzanspru\u0308che gegen den Lieferanten an den K\u00e4ufer abzutreten.<\/p>\n<p><strong>4. Versand, Gefahru\u0308bergang, Verpackung<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Versandweg und -mittel sind der Wahl von FISCHER u\u0308berlassen. Das Gleiche gilt fu\u0308r die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Erteilt der K\u00e4ufer besondere Versandanweisungen, ergehen dadurch entstehende Mehrkosten zu seinen Lasten.<\/p>\n<p>4.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so lagert die Ware auf Kosten des K\u00e4ufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>4.3 Im \u00dcbrigen geht die Gefahr mit der \u00dcbergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtfu\u0308hrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers auf den K\u00e4ufer u\u0308ber, und zwar auch dann, wenn die Anlieferung mit einem Fahrzeug von FISCHER erfolgt. Fu\u0308r Sch\u00e4den, die an der Ware, durch Verlust der Ware oder sonstwie nach dem Verlassen des Auslieferungslagers entstehen, haftet FISCHER somit nicht, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob den Transporteur oder sein Personal daran ein Verschulden trifft.<\/p>\n<p>4.4 Die Entsorgung der Verpackung ist Sache des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>5. Preise und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt zu den best\u00e4tigten Preisen. Preis\u00e4nderungen fu\u0308r Folgeauftr\u00e4ge bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>5.2 Zahlungen sind in der fakturierten W\u00e4hrung zu leisten, und zwar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, bzw. gem\u00e4ss den vereinbarten Konditionen.<\/p>\n<p>5.3 Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver\u00e4nderung der Kosten ein, z.B. durch eine Preis\u00e4nderung der Lieferanten, ist FISCHER berechtigt, bei solchen Lieferungen, die sp\u00e4ter als vier Monate nach Vertragsabschluss ausgefu\u0308hrt werden sollen, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise vorzunehmen. Erh\u00f6ht sich in einem solchen Fall der Preis um mehr als 10 % ist der K\u00e4ufer zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>5.4 \u00c4ndert zwischen dem Angebots- und dem Lieferzeitpunkt der Zolltarife fu\u0308r die Ware gem\u00e4ss Vertrag, so kommt der Zolltarif zum Lieferzeitpunkt zur Anwendung. Bei Lieferung nach Incoterms 2010 DDP (Delivered Duty paid) kann der ge\u00e4nderte Zolltarif nachbelastet werden, wenn der Tarif in obiger Frist um mehr als 5% erh\u00f6ht wurde.<\/p>\n<p>5.5 Ist der K\u00e4ufer mit einer Zahlung an FISCHER in Verzug, beh\u00e4lt sich FISCHER das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne setzen einer Nachfrist, die Lieferung der restlichen verkauften Menge zu verweigern oder eine Vorauszahlung fu\u0308r diese Menge zu verlangen.<\/p>\n<p>5.6 \u00dcberschreitet der K\u00e4ufer das vereinbarte Zahlungsziel, schuldet er Verzugszinsen, die 5 % u\u0308ber dem Leitzins\/pa (Mindestbietungssatz des Hauptrefinanzierungsinstruments) der Staatsbank des Landes, in welchem der Kunde seinen Sitz hat, liegen. Weitere Schadenersatzanspru\u0308che bleiben vorbehalten. Verlust, Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung der Ware auf dem Transport oder beim K\u00e4ufer entbinden diesen nicht von der Einhaltung der Zahlungstermine.<\/p>\n<p>5.7 Eine Verrechnung gegenu\u0308ber Anspru\u0308chen von FISCHER ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen des K\u00e4ufers zul\u00e4ssig. Ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht aus fru\u0308heren oder anderen Gesch\u00e4ften der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung kann der K\u00e4ufer nicht geltend machen.<\/p>\n<p><strong>6. Patente<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Stellt FISCHER dem K\u00e4ufer Muster zur Verf\u00fcgung, so gelten diese als Versuchsmuster und sind ausschliesslich fu\u0308r Labor- und Entwicklungszwecke zu verwenden. Der K\u00e4ufer ist vollumf\u00e4nglich verantwortlich f\u00fcr die Einhaltung der Patentrechte, welche in seinem Land G\u00fcltigkeit haben. (z.B. Europa Richtlinie 2004\/27 Artikel 10; Schweizer Patentrecht)<\/p>\n<p><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschliesslich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel beh\u00e4lt sich FISCHER das Eigentum an seinen Warenlieferungen vor, die nur im ordnungsgem\u00e4ssen Gesch\u00e4ftsverkehr ver\u00e4ussert werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>7.2 Durch Verarbeitung der Ware erwirbt der K\u00e4ufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen, die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschliesslich fu\u0308r FISCHER. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umst\u00e4nde erl\u00f6schen, so sind sich FISCHER und der K\u00e4ufer schon jetzt dar\u00fcber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf FISCHER \u00fcbergeht, welche die \u00dcbereignung annimmt. Der K\u00e4ufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.<\/p>\n<p>7.3 Die Verk\u00e4uferin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz des K\u00e4ufers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Dieser Vorbehalt erstreckt sich auch auf weiter verarbeitete Ware.<\/p>\n<p><strong>8. M\u00e4ngelr\u00fcge und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n8.1 Der K\u00e4ufer hat die Ware nach Erhalt sofort zu pr\u00fcfen und allf\u00e4llige M\u00e4ngel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sp\u00e4testens binnen acht Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung oder Verarbeitung FISCHER schriftlich mitteilen. Beanstandungen einer Lieferung heben die Annahmen sowie die Zahlungspflicht nicht auf. Beanstandungen wegen versteckter M\u00e4ngel werden l\u00e4ngstens innert sechs Monaten ab Lieferdatum entgegen genommen. Bei sp\u00e4ter eingegangene Beanstandungen wegen versteckter M\u00e4ngel lehnt FISCHER jegliche Gew\u00e4hrleistung ab.<\/p>\n<p>8.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von FISCHER die Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift.<\/p>\n<p>8.3 Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat der K\u00e4ufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verf\u00fcgung zu stellen, ansonsten die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt. Bei Zweifeln \u00fcber die Berechtigung der M\u00e4ngelr\u00fcge darf FISCHER zun\u00e4chst ein Gutachten des Lieferanten einholen.<\/p>\n<p>8.4 Wenn FISCHER die gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen l\u00e4sst,<br \/>\n-\tohne einen feststehenden Mangel zu beheben,<br \/>\n-\toder beweisen kann, dass die Beanstandung nicht gerechtfertigt ist,<br \/>\n-\toder Ersatz zu liefern,<br \/>\n-\toder wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unm\u00f6glich ist<br \/>\n-\toder von FISCHER abgelehnt wird,<br \/>\nsteht dem K\u00e4ufer nach seiner Wahl das Recht zu, die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung<br \/>\ndes Vertrages (Wandel) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)<br \/>\nzu verlangen. <\/p>\n<p>8.5 Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind:<br \/>\n-\tungeeignete oder unsachgem\u00e4sse Verwendung<br \/>\n-\tNichtbeachtung von Betriebsanleitungen, Empfehlungen oder Anwendungsvorschriften des Herstellers<br \/>\n-\tFehlerhafte, nicht von FISCHER vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Wartung, Ver\u00e4nderung oder Reparatur<br \/>\n-\tUngeeignete Betriebsmittel<br \/>\n-\tFehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgem\u00e4sse Behandlung durch den K\u00e4ufer oder Dritte<br \/>\n-\tnat\u00fcrliche Abn\u00fctzung<\/p>\n<p>8.6 Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs eine erhebliche schriftlich zugesicherte Eigenschaft, so steht dem K\u00e4ufer ein R\u00fccktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgesch\u00e4den kann er Schadenersatz nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgesch\u00e4den abzusichern. Die Haftung f\u00fcr etwaige Folgesch\u00e4den durch die Applikation der Substanzen ist wegbedungen.<\/p>\n<p><strong>9. Force Majeur \/ Vertragsst\u00f6rungen \/ Importrestriktionen etc.<\/strong><br \/>\n9.1 Ausf\u00e4lle durch Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsst\u00f6rungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren oder Unwetter, Streiks, Unruhen, Krieg, beh\u00f6rdliche Weisungen\/Verf\u00fcgungen und allgemein F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt befreien fu\u0308r die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von ihrer Verpflichtung zur Lieferung, beziehungsweise Lieferungsannahme. Wird die Lieferung oder Annahme f\u00fcr mehr als ein Monat verz\u00f6gert, so haben sich K\u00e4ufer und FISCHER \u00fcber das weitere Vorgehen zu einigen. Kommt keine Einigung zustande, so kann fr\u00fchestens nach einem weiteren Monat das zust\u00e4ndige Gericht gem\u00e4ss den Schlussbestimmungen dieser Bedingungen angerufen werden.<\/p>\n<p>9.2 Der K\u00e4ufer hat mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher anderer Abrede Einfuhr und\/oder Inverkehrssetzungsgenehmigung auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu beschaffen. F\u00fcr Importbeschr\u00e4nkungen und andere beh\u00f6rdliche Anordnungen \u00e4hnlicher Natur, die nach Vertragsabschluss eintreten, hat der K\u00e4ufer einzustehen.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung<\/strong><br \/>\n10.1 Die Haftung von FISCHER richtet sich ausschliesslich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grobem Verschulden von FISCHER oder eines ihrer Erfu\u0308llungsgehilfen.<\/p>\n<p>10.2 Anspr\u00fcche aus dem Produktehaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>11. Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n11.1 \u00c4nderungen der vorstehenden Bedingungen wie auch die Vereinbarung abweichender Bestimmungen im Einzelfalle bed\u00fcrfen der Schriftform; letztere gelten nur f\u00fcr das einzelne Gesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>11.2 Die vorstehenden Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<p>11.3 Die Vertragsbedingungen regeln sich ausschliesslich nach schweizerischem materiellen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>11.4 Erfu\u0308llungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zu\u0308rich 8. FISCHER ist jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>Im September 2018<\/p>\n<p><a class=\"back fc\" href=\"https:\/\/www.fischer-group.ch\/de\/fischer-chemicals\/\"><i class=\"fa fa-chevron-left\" aria-hidden=\"true\"><\/i>zur\u00fcck<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Fischer Chemicals AG 1. 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